Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Regelungen bei kurzfristigen Absagen werden im Vertrag festgehalten. Als Minimalvorgabe gilt: Bei Absagen von Einzelberatungen von weniger als 24 Stunden vor dem Beratungstermin wird das volle Honorar verrechnet. Bei Gruppen- sowie halb- oder ganztägigen Beratungen sind entsprechend längere Stornierungsfristen einzuhalten.